|
Viele Männer und Frauen träumen davon, einmal
als Autor/in eines Sachbuches, Romans oder Gedichtbandes
gefeiert zu werden, doch ihr Wunsch geht selten in Erfüllung.
Entweder fehlt die Ausdauer, jahrelang fast jeden Tag
stundenlang am Manuskript zu arbeiten, oder es findet
sich kein Verlag, der sich für die angebotene Buchidee
begeistert. Wer es dennoch schafft, hat manchmal an seinem
Erstlingswerk wenig Freude, wenn die Medien, die Buchhändler
und das Publikum davon keine Notiz nehmen und der wirtschaftliche
Erfolg ausbleibt.
Die Suche nach einem Verlag, der ein Buchprojekt
realisieren soll, kann sich für einen unbekannten Autor
sehr nervenaufreibend und enttäuschend gestalten. Die
Lektoren und Marketingleute der Verlage greifen nämlich
am liebsten auf Schriftsteller zurück, die sich bereits
literarisch einen Namen gemacht haben oder die im Bereich
der Kunst, Medien, Wissenschaft oder Politik einen guten
Ruf genießen. Favoriten sind Stars, die ihre Memoiren
schreiben, oder Fernsehleute, die fast jeder vom Bildschirm
her kennt.
Der Münchener Literaturagent Michael Meller rät
jedem Neuling in der Branche, er solle sein Manuskript
nicht unverlangt an Lektorate oder Literaturagenten senden.
Besser sei es, zuerst anzurufen, seine Buchidee knapp
mündlich vorzutragen und zu fragen, ob man sein Exposé
und eine Leseprobe seinem Gesprächspartner schicken dürfe.
In diesem Fall könne sich nämlich der Autor anschließend
brieflich an eine bestimmte Person wenden und sich auf
das Telefongespräch beziehen.
Schlechte Erfolgschancen haben - laut Michael
Meller - jene Autoren/innen, die ihr ganzes Werk unverlangt
abschicken und ihren Begleitbrief mit der Anrede "Sehr
geehrte Damen und Herren" beginnen. Die Leseprobe sollte
drei Kapitel oder etwa 50 Manuskriptseiten mit je 30 Zeilen
zu je 60 Anschlägen im Schriftgrad zwölf Punkt umfassen.
Es empfiehlt sich, im Begleitbrief zu erwähnen, was die
übrigen Kapitel enthalten.
Fast immer in den Papierkorb wandern - so
Michael Meller - bei vielen Verlagen jene Manuskripte,
die ohne Rückporto eingereicht wurden. Verpönt sind auch
komplett fertige und bereits gebundene Manuskripte. Ein
solcher Text ist nämlich unhandlich und liegt schwer in
der Hand, wenn man aus Zeitnot nur einige Seiten schnell
prüfen will.
Ein Anfänger sollte nach Ansicht des Münchener
Literaturagenten nie ein Buchmanuskript vollenden, ohne
Gewissheit darüber zu haben, ob sich der enorme Aufwand
an Zeit und Geld jemals lohnt. Erst nach der schriftlichen
Zusage eines Verlages über die Veröffentlichung könnte
man getrost monate- und nicht selten jahrelang seinen
Text schreiben.
Im Gegensatz zu Romanen und Gedichtbänden
entstehen vor allem bei Sachbüchern meistens erhebliche
Kosten für die Recherchen: Je nach Stoff sind mehr oder
weniger Reisen, Fachliteratur, Porto und Telefongebühren
erforderlich.
Nur wenige Autoren in spe wissen, dass sie
sich die Suche nach einem Verlag sehr erleichtern können,
wenn sie einen freischaffenden Literaturagenten engagieren.
Dieser kann nämlich ebensogut wie ein festangestellter
Lektor die Qualität eines Manuskriptes beurteilen. Meistens
ist der Literaturagent ein ehemaliger Lektor oder - wie
der erwähnte Michael Meller - in München, - sogar ein
früherer Verlagsmanager.
Der Literaturagent kennt Verlage, die für
das vorliegende Thema in Frage kommen und schickt ihnen
ein Exposé mitsamt Leseprobe zu. Für diese Mühe muss der
Möchtegern-Autor vorab nichts bezahlen. Der Lohn des Literaturagenten
besteht nämlich darin, bei Abschluss eines Vertrages zwischen
Verlag und Autor eine Provision in Höhe von meistens 15
Prozent zu erhalten, die von den Honoraren des Schriftstellers
abgezogen wird.
Seriöse Verlage bieten ihren neuen Autoren/innen
einen Vertrag an, der pro verkauftem Exemplar ein Honorar
mit einem bestimmten Anteil vom Ladenpreis vorsieht. Bei
Romanen winken 10 bis 13 Prozent, bei Sachbüchern wegen
den durch die Abbildungen verursachten höheren Herstellungskosten
7,5 bis 12,5 Prozent und bei Kinderbüchern 6 bis 10 Prozent.
Außerdem zahlen die Verlage bei Vertragsabschluss
einen Vorschuss, verpflichten sich, auf ihre Kosten die
erforderlichen Abbildungen zu beschaffen, übernehmen Beraterhonorare
und stellen nach Erscheinen 10 bis 30 kostenlose Belegexemplare
zur Verfügung. Auch die meistens bescheiden ausfallenden
Honorare für Lizenzausgaben werden von vorneherein geregelt.
Dabei sollte der Nebenrechtserlös zugunsten des Autors
nicht weniger als 50 Prozent betragen.
Mit einem derartigen Vertrag in der Hand kann
sich der Autor sein Honorar leicht ausrechnen. Bei einer
Startauflage von 5000 Exemplaren, einem Ladenpreis von
20 Euro Mark und einem Honorar von zenn Prozent pro verkauftem
Exemplar zum Beispiel winkt ihm beim Verkauf der ersten
Auflage ein Gesamterlös von fast 10000 DM, den er - nach
Abzug seiner Kosten - versteuern muss. Bei Einschaltung
eines Literaturagenten wird noch dessen Honorar abgezogen.
Übel kann es einem unbekannten Autor ergehen,
der einen Vertrag mit einem Verlag abschließt, der für
die Veröffentlichung seines Buches einen Zuschuss für
die Herstellungskosten fordert. Solche Verträge locken
zuweilen mit einem Honorar von 30 Prozent pro verkauftem
Exemplar - statt der sonst üblichen zehn Prozent - und
wirken auf den ersten Blick sehr vielversprechend.
Vor einiger Zeit berichtete das Literaturcafe
im Internet mit der Adresse www.literaturcafe.de über
folgenden Mitleid erregenden Fall: Ein Lyrikers schloss
mit einem Verlag einen Vertrag über die Herausgabe von
tausend gebundenen Lyrikbändchen zum Ladenpreis von 39,80
DM ab, zahlte 7000 DM Zuschuss zu den Herstellungskosten
von knapp 25000 DM und sollte pro verkauftem Exemplar
ein Honorar von 30 Prozent erhalten.
Dieses Angebot erschien dem Lyriker verlockend,
weil nach dem Verkauf der ersten Auflage rechnerisch ein
Gewinn von fast 5000 DM übrigbleiben würde. Doch es kam
ganz anders: Der Autor erhielt zwar die ihm versprochenen
30 Freiexemplare, aber keine einzige Buchhandlung bot
sein Werk ihren Kunden an, und keine Zeitung nahm davon
in Form einer Besprechung Notiz.
Das Literaturcafe empfiehlt potentiellen Schriftstellern,
sie sollten alle Verlagsangebote ablehnen, die versteckt
oder offen einen Zuschuss fordern. Denn seriöse Verlage
verlangten keine Zuzahlungen des Autors. Auch Angebote,
von Lektoraten oder Agenturen, die die Vermittlung an
einen Verlag in Aussicht stellen, wenn ein Text honorarpflichtig
überarbeitet wird, sollte man nicht annehmen.
Wer trotz dieser Warnungen dazu bereit ist,
einen Zuschuss zu den Herstellungskosten seines Buches
zu zahlen, müsse wissen, dass ein Werk ohne Werbung und
Vertriebswege keine Aussicht auf den Verkauf habe, warnt
das Literaturcafe. Die Zuteilung einer ISBN-Nummer oder
ein Eintrag im Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) helfe
wenig.
Wenn jemand trotz aller Risiken den Wunsch
habe, sein eigenes Buch zu veröffentlichen, sollte er
sich alternativ an eine Druckerei wenden und die Veröffentlichung
im Eigenverlag erwägen, rät das Literaturcafe. Die Kosten
hierfür seien oftmals nicht höher als die bei Verlagen,
die einen Zuschuss zu den Herstellungkosten verlangen.
Eine preiswerte Möglichkeit, sein Werk drucken
zu lassen, bietet die Books on Demand GmbH (Gutenbergring
53, 22848 Norderstedt, www.bod.de). Wer technisch in der
Lage ist, das Layout für den Umschlag und den Innenteil
seines Buches selbst auf dem Computer herzustellen, kann
bereits für weniger als 500 Euro die ersten 30 Exemplare
in eigenen Händen halten. Wenn jemand den Umschlag und
den Innenteil extern produzieren lässt, kommen schätzungsweise
weitere 500 Euro dazu. Die bei Books on Demand gedruckten
Bücher können von Interessenten im Buchhandel bestellt
werden.
Jemand, der auf eigene Rechnung sein Werk
publiziert, kann natürlich selbst die Höhe der Auflage
und des Verkaufspreises, die Maße des Papierformates,
den Umfang an Seiten, die Wahl der Schriftenarten, die
Zahl und Größe der Abbildungen, die Gestaltung der Seiten
und des Umschlages sowie über den Buchtitel entscheiden.
Die Verlage lassen sich in dieser Hinsicht nicht dreinreden.
Doch die Selbstherausgabe eines Buches birgt
auch ihre Tücken. Einerseits nehmen die Buchhandlungen
die im so genannten Eigenverlag erschienen Werke fast
nie in ihr Angebot. Andererseits besprechen die Kritiker
in den Zeitungs-, Zeitschriften-, Rundfunk- und Fernsehredaktonen
diese Erzeugnisse nur ausnahmsweise, weil sie in dem schlechten
Ruf stehen, sie stammten aus keinem ernstzunehmenden Verlag
und seien nicht ordentlich produziert und lektoriert worden.
Nicht von den Buchhändlern, den Medien und
den Lesern beachtet zu werden, ist aber auch das traurige
Schicksal unzähliger Bücher aus der Flut von Neuerscheinungen
renommierter Verlage. Denn Buchhändler können ihren Kunden
lediglich einen Bruchteil der Neuheiten präsentieren.
Kritiker vermögen nur einen kleinen Bruchteil der neuen
Bücher einer Saison zu lesen und vorzustellen. Und die
Leser wissen nichts von lesenswerten Werken, die totgeschwiegen
werden.
Die unerwähnten Titel bleiben schwer wie Blei
in den Lagern der Verlage und Großhändler sowie in den
Regalen der Buchhandlungen liegen. Wenn ein Buch innerhalb
einiger Monate kaum Käufer findet, ist sein Schicksal
meistens besiegelt, weil für die neue Ware Platz benötigt
wird. Es wird verramscht oder eingestampft. Bittere Zeiten
für den Autor, der bis dahin vom Bestseller träumte!
Natürlich geht manchmal auch der Wunschtraum
eines frischgebackenen Autors in Erfüllung, wenn sein
Erstlingswerk zum Ladenpreis von 40 EURO mehrere Auflagen
von ingesamt über 125000 Exemplaren erreicht, ein Honorar
von etwa 500000 EURO einbringt und sich die Medien um
Interviews mit ihm reißen. Ein Neuling in der schreibenden
Zunft, der nach einem solchen Anfangserfolg seinen relativ
sicheren Arbeitsplatz aufgeben und hauptberuflich schriftstellerisch
tätig werden will, sollte dies lieber nicht tun. Denn
schon das zweite Buch kann statt eines Bestsellers zum
Flop werden.
Nur ganz wenige Autoren/innen können allein
vom Erlös ihrer Bücher leben. Laut einer Statistik der
UNESCO ist dies lediglich 0,03 Prozent der Schriftsteller/innen
vergönnt.
Von Ernst Probst
|